Gibt es bereits jetzt oder schon bald Wahlrecht für Ausländer oder Flüchtlinge?
Die Frage, ob Migrantinnen und Migranten in Deutschland Wahlrecht haben oder demnächst bekommen könnten, darf natürlich gestellt werden. Bei der Antwort muss unterschieden werden je nachdem, um welche Wahl es sich handelt.
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1. Bundestagswahlen und Landtagswahlen
Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen lautet die eindeutige Antwort: nein.[1. Mehr zum Ausländerwahlrecht sowie Angaben zu den betreffenden Passagen des Grundgesetzes finden Sie auf der Website des Innenministeriums.]
Das Grundgesetz schließt die Teilnahme von Ausländern an Wahlen grundsätzlich aus. Derzeit plant keine Partei in Deutschland eine Ausweitung des Wahlrechts (auf Landes- oder Bundesebene) auf Ausländer.
Flüchtlinge haben also bei der Bundestagswahl im Herbst 2017 kein Wahlrecht. Ebenfalls ausgeschlossen sind sie von den kommenden Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen.
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Könnte eine Änderung der Verfassung Flüchtlingen das Wahlrecht gewähren?
Hier ist die Antwort – was die Bundestagswahlen und Landtagswahlen betrifft – ebenfalls ein klares Nein. Für eine Änderung der Verfassung wird eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt. Da derzeit keine Partei eine Änderung beabsichtigt, die Flüchtlingen das Wahlrecht gewähren würde, scheint eine solche Mehrheit ausgeschlossen.
2. Dürfen Ausländer bei Kommunalwahlen wählen?
Zur Erinnerung: Die Kommunalebene (Gemeinden, Landkreise/Kreisfreie Städte, Bezirke) ist die unterste Ebene der politischen Verwaltung. Anders als auf Bundes- und Landesebene können auf kommunaler Ebene keine Gesetze erlassen werden.
Haben Ausländer/Flüchtlinge auf Kommunalebene Wahlrecht?
Bei Wahlen auf der kommunalen Ebene ist die Antwort nicht ganz eindeutig. In den meisten Bundesländern haben Ausländer bei Kommunalwahlen kein Wahlrecht. Hierfür gibt es eine Ausnahme und möglicherweise Änderungen in der Zukunft:
EU-Bürger dürfen seit 1992 an Kommunalwahlen teilnehmen
Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft haben, dürfen an Wahlen auf kommunaler Ebene teilnehmen. So steht es im Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:
Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.
Flüchtlinge gehören also in der Regel nicht zu dieser Personengruppe.
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Gesetzentwurf in NRW für Kommunalwahlen: Wahlrecht für Nicht-EU-AusländerInnen
Im Februar wurde im Hauptausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen beschlossen, dem Plenum die Annahme eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung für das Land NRW zu empfehlen.
Diese Änderung trägt den Titel „Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU AusländerInnen“. Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Piraten überstimmten CDU und FDP, die gegen diesen Gesetzentwurf stimmten.
Das Gesetz würde erst am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen bestünde lediglich aus dem Hinzufügen des folgenden Satzes:
„Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben.“
Die Änderung der Verfassung ist noch nicht beschlossen. Dafür wäre im Plenum eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Diese käme dann zustande, wenn zusätzlich zu SPD, Grünen und Piraten einige CDU- oder FDP-Abgeordnete für die Änderung stimmen würden.
Dieses Gesetz betrifft ausschließlich Kommunalwahlen und wird nicht die kommende Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen betreffen, bei der Ausländer (EU und Nicht-EU) kein Wahlrecht haben werden.
Woher kommt also das Gerücht von dem Wahlrecht für Flüchtlinge bei Bundestagswahlen?
Obwohl die Quelle des Gerüchts sich nicht genau identifizieren lässt, könnte ein Artikel der Satire-Website „Eine Zeitung“ vom 5. Oktober 2015 dieses Gerücht wirkungsvoll propagiert haben. Der Artikel mit dem Titel „Merkel möchte allen Flüchtlingen schnellstmöglich Wahlrecht geben“ wurde allein auf Facebook mehr als 147.000 Mal geteilt.
Artikel über das angebliche Wahlrecht der Flüchtlinge, wie er beim Teilen auf Facebook erscheint.
Obwohl es sich bei diesem Artikel eindeutig um Satire handelt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der auf Facebook geteilte Artikel von manchen ernst genommen worden ist, da durch die starke Kürzung der Zusammenhang nicht mehr ersichtlich ist. So kann Satire durchaus als ernsthafte Information aufgefasst werden.